1. Geltungsbereich
Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Das gilt ausnahmslos und auch dann, wenn die Einkaufsbedingungen des Bestellers ihrerseits den Ausschluß der Geltung unserer Bedingungen vorsehen. Es verbleibt auch dann bei der alleinigen Geltung der nachfolgenden Bedingungen. Derartige Einkaufsbedingungen erlangen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Geltung.

2. Preislisten / Angebote / Prospekte
Preisangaben in Preislisten, Prospekten, Angeboten sowie die Angebote selbst sind freibleibend. Sämtliche Angaben und Abbildungen in unseren Prospekten sind unverbindlich. Änderungen bleiben uns vorbehalten.

3. Auftragsbestätigung
Jeder uns erteilte Auftrag bedarf zu seiner rechtsverbindlichen Annahme unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt gleichermaßen für Nebenabreden. Ergänzungen sowie Änderungen eines angenommenen Auftrages, Bestellungen, Zusicherungen und ähnliche Erklärungen unserer Handelsvertreter oder sonstigen Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit gleichfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Lieferbedingungen
Von uns angegebene Lieferfristen sind – vorbehaltlich einer gegenteiligen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung – unverbindlich. Im Falle mehr als dreimonatiger Überschreitung der angegebenen Lieferfrist kann der Besteller durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung weitergehender Rechte ist ausgeschlossen, es sei denn, die Lieferverzögerung wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt. Vorbehaltlich einer gegenteiligen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung sind wir zu Teillieferungen und Teilberechnungen jederzeit befugt. Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Bestellers ein oder werden uns solche bereits vor Vertragsabschluß vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt oder gerät der Besteller mit einer Zahlung mehr als zehn Tage in Verzug, so können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder sofortige Barzahlung sämtlicher offener Rechnungen verlangen. Als wesentliche Verschlechterung gelten insbesondere Pfändungen, Wechsel- und Scheckproteste, Zahlungseinstellung, Konkurs- oder Vergleichsantragstellung.

5. Versand
Der Versand erfolgt vorbehaltlich einer gegenteiligen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung nach unserer Wahl per Post oder Spediteur ab unserem Auslieferungslager Köln. Er erfolgt bei einem Nettowarenwert von mehr als €100 frei Haus, bei einem solchen bis zu €100 wird eine Bearbeitungsgebühr für Abwicklung, Fracht und Verpackung in Höhe von €12 in Rechnung gestellt.

6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Ausstellungsdatum netto. Bei Zahlungsverzug werden die Rechnungsbeträge mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verzinst. Wechselzahlung ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Sämtliche Wechsel- sowie die Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Gegen unseren fälligen Zahlungsanspruch kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

7. Gewährleistung
Für unsere Produkte leisten wir Gewähr für die Zeitdauer von zwei Jahren, entsprechend den gesetzlichen Regeln. Beanstandungen wegen offenkundiger Mängel, Falschlieferung sowie Fehlmengen hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Die verspätete Anzeige führt zum Ausschluß jeglicher Ansprüche des Bestellers.

8. Zurücknahme der Ware
Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur nach vorheriger Absprache mit uns und mit Angabe unserer Retourenummer angenommen werden. Wiederverkaufsfähige und original verpackte Ware wird mit maximal 80% des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Rücklieferungen defekter Ware werden grundsätzlich nur über die jeweiligen Vertragspartner unter Vorlage des Garantiebeleges (Rechnung/Lieferschein) akzeptiert und abgewickelt..

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Ausgleichung unserer sämtlichen Forderungen oder einer Saldoforderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Wechsel und Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Der Besteller darf die unter Eigentumsvor-behalt stehende Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur solange veräußern, als er sich mit der Ausgleichung unserer Forderung nicht in Verzug befindet. Der Besteller tritt bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung seine Forderungen aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware bis zur Höhe des Wertes unserer Ware an uns ab. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 v. H., so sind wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl entweder zur Freigabe oder zur Rückabtretung der übersteigenden Sicherheit verpflichtet.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Erfüllungsort für die beiderseitigen aus dem Auftrag geschuldeten Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist der Sitz der Gesellschaft. Für die Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Besteller gilt ausnahmslos und ausschließlich deutsches Recht.

Friedland hat seine Produktpalette im Bereich der Funk-Gongs erweitert. Neben den aktuell eingeführten Produktreihen Décor-Holz und Glas-Gongs ist mit LIBRA+ ein designorientiertes Gerät für den gehobenen...

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